Das hört sich erstmal ganz gut an, aber wann und für wen gibt es finanzielle Förderungen?
Grundsätzlich gilt immer: Die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes gehört nach den Arbeitsschutzgesetzen zu den Pflichten des Arbeitsgebers.
Dies bezieht sich allerdings nur auf normale Büromöbel, die i.d.R. immer als "ergonomisch" bezeichnet werden. Ob diese Möbel dann auch deinen Bedürfnissen entsprechen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Im Sprachgebrauch der Rentenversicherung heißt es: Wenn Sie persönliche Hilfsmittel benötigen oder Ihr Arbeitsplatz mit besonderen technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden muss, damit Sie dort dauerhaft arbeiten können, kann Ihre Rentenversicherung hierfür die Kosten bezuschussen bzw. übernehmen. Damit sollen die Folgeerscheinungen Ihrer Behinderung für die berufliche Tätigkeit ausgeglichen werden.
Was bedeutet das jetzt? Jeder beschäftigte Versicherte, bei dem die notwendige Arbeitshilfe zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit dient, kann einen Antrag zur Kostenerstattung für einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch und einen Bürodrehstuhl stellen. Vordrucke können unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de im Bereich Formulare/Rehabilitation herunter geladen werden.
Die benötigten Anträge sind:
• Antragsvordruck G100, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben • Anlage G130, Anlage zum Antrag G100 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben • Antragsvordruck G3143 (Antrag auf Kostenübernahme für einen orthopädischen Bürostuhl) • ein ärztliches Attest oder Entlassungsbericht der Reha-Klinik • eine Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung, sowie einer Bestätigung des Arbeitgebers des ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses • qualifiziertes Angebot durch den Büro-Fachhandel Die maximale Kostenübernahme durch die Rentenversicherung beträgt aktuell
• € 435 inkl. MwSt. für einen gesundheitsfördernden Bürostuhl • € 800 inkl. MwSt. für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch Sofern deine erwerbstätige Zeit als Beitragszahler bei deiner Rentenversicherung nicht ausreicht, tritt unter der Voraussetzung, dass die Beschäftigung an deinem Arbeitsplatz von diesen Hilfsmitteln abhängt, ggf. auch die Agentur für Arbeit als Leistungsträger ein. Ob eine Beantragung über die Agentur für Arbeit für dich möglich ist, musst du vor einer Beschaffung mit deinem Arbeitsberater klären.
Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschliesslich auf Deutschland. Bei Fragen stehen wir während unserer Öffnungszeiten gern unter Telefon 04486 9385520 zur Verfügung.
Die DRV bietet ebenfalls Informationen über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 an.